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Veröffentlichungen

Einverständniserklärung zu Foto- und Videoaufnahmen

 

Ich erkläre mich damit einverstanden, dass im Rahmen des Fotoshootings Bilder und/oder Videos von dem anwesenden Teilnehmer/innen gemacht werden und zur Veröffentlichung

 

· auf der Homepage des Fotografen

· in (Print-)Publikationen des Fotografen

· auf der Facebook-Seite/Instagram-Seite des Fotografen

· zum Ausstellen im Studio oder in einem Portfolio

 

Bemerkungen:

  

verwendet und zu diesem Zwecke auch abgespeichert werden dürfen. Die Fotos und/oder Videos dienen ausschließlich der Öffentlichkeitsarbeit des Fotografen.

 

Nicht gewünschtes bitte durchstreichen!

 

Ich bin mir darüber im Klaren, dass Fotos und/oder Videos im Internet von beliebigen Personen abgerufen werden können. Es kann trotz aller technischer Vorkehrungen nicht ausgeschlossen werden, dass solche Personen die Fotos und/oder Videos weiterverwenden oder an andere Personen weitergeben.

 

Diese Einverständniserklärung ist freiwillig und kann gegenüber dem Fotografen jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Sind die Aufnahmen im Internet verfügbar, erfolgt die Entfernung, soweit dies dem Fotografen möglich ist.

 

Nach dem neuen Datenschutzrecht, welches ab dem 25.05.2018 gilt, muss jede/r Betroffene umfassend gemäß Art. 13 DSGVO informiert werden, wenn Daten von ihm/ihr verarbeitet (erhoben, gespeichert, weitergegeben, gelöscht etc.) werden. Hierzu zählen auch Foto- und/oder Videoaufnahmen.

 

Ich bin damit einverstanden, dass die Fotografin mir Angebote per Email oder WhatsApp-Nachricht zukommen lässt.                   O Ja      O Nein

 

Name + Vorname des Kunden:

__________________________________________________________________________

 

Anschrift des Kunden:

 

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Telefonnummer und Emailadresse des Kunden:

__________________________________________________________________________

 

Datum + Unterschrift des Kunden/Erziehungsberechtigte/r bei Kindern unter 16 Jahren:

 

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Einverständniserklärung zu Foto- und Videoaufnahmen

 

Hintergrund

 

Nach dem neuen EU-Datenschutzrecht, welches ab dem 25.05.2018 gilt, sind Foto- und/oder Videoaufnahmen, auf denen Personen zu erkennen sind, grundsätzlich nur noch mit schriftlicher Einwilligung des/der Abgebildeten rechtmäßig. (In die Kamera lächeln ist keine ausreichende Einwilligung!). Ausnahmen von diesem Grundsatz gelten insoweit nur für Presse, Rundfunk, Wissenschaft und Kunst. Da das EU-Datenschutzrecht höherrangiger ist als das alt bekannte deutsche Kunsturheberrechtsgesetz (KUG), kann man sich in Zukunft auch nicht mehr darauf berufen, die abgebildeten Personen seien nur „Beiwerk“ des Bildes, § 23 KUG. Das EU-Recht verdrängt deutsches Recht an dieser Stelle.

 

Fotos und/oder Videoaufnahmen sind nur ausnahmsweise auch ohne Einwilligung des/der Abgebildeten zulässig, wenn dies

 

  • zur Erfüllung eines Vertrages erforderlich ist

  • zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist

  • zur Wahrung berechtigter Interessen des Vereins/Verbandes/Jugendrings erforderlich ist und die schutzwürdigen Interessen des/der Abgebildeten nicht überwiegen.

 

Für Foto- und/oder Filmaufnahmen von Kindern, Jugendlichen sowie Erwachsenen während des Fotoshootings dürfte in der Regel keine dieser Ausnahmen greifen, weswegen stets eine schriftliche Einverständniserklärung einzuholen ist.

Bei Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren braucht es hierfür das Einverständnis der Eltern, Jugendliche ab 16 dürfen das Einverständnis selbst erteilen.

 

Zu beachten ist auch, dass sich aus der Einwilligung ergeben muss, für welche Zwecke die Aufnahmen verwendet werden sollen, damit dem/der Einwilligenden klar ist, worauf er/sie sich einlässt.

 

 

Einräumung Veröffentlichungsrechte

1. Die Auftraggeber sind insoweit mit der Veröffentlichung einverstanden und werden auch die Gäste darauf hinweisen und deren Einverständnis einholen, dass eine Veröffentlichung der Bilder erfolgen kann. Die Auftraggeber versichern, dass in diesem Fall die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung der Bilder besitzen und erklären sich selbst damit auch einverstanden. Für Ersatzansprüche Dritter, die auf dem nicht vorliegen dieser Einwilligung beruhen, werden die Auftraggeber den Fotografen von der Haftung vollumfänglich freigestellt.

2. Der Fotograf wird im Rahmen der üblichen Sorgfalt darauf achten, dass keiner abgebildeten Person ein Schaden durch die Veröffentlichung der Fotos zugefügt wird. Für Erfüllungs- und oder Verrichtungsgehilfen sowie andere Dritte, derer sich der Fotograf in diesem Zusammenhang bedient, wird nicht gehaftet.

3. Bei allen Veröffentlichungen werden ausschließlich die Vornamen / Fantasienamen publiziert.

4. Der Fotograf verzichtet in seinem Nutzungsrecht im Rahmen der Veröffentlichungsrechte auf Weiterverkauf der Fotos zur Zweitnutzung.

© 2018 Katharina Schneider

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